Das Potential gemeinsamer Sprache

Als Ergebnis der Tagung „Frühes Nachbarsprachenlernen im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum. Forschung trifft Praxis“ entstand ein Memorandum zur Nachbarsprachenbildung.


„Experten/innen aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Bildungsverwaltung aus Deutschland, Polen, Tschechien und Österreich, trafen sich vom 18. bis 20. November 2018 auf Einladung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina und der Sächsischen Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung (LaNa) zu der Tagung „Frühes Nachbarsprachenlernen im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum. Forschung trifft Praxis“, um sich über die Chancen und Herausforderungen des Fremdsprachenfrühbeginns in den deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzregionen auszutauschen.

Die kontinuierliche Förderung einer durchgängigen Nachbarsprachbildung, beginnend ab der Kita, ist ein grundlegender Ansatz zum Abbau von Sprachbarrieren und damit zur Bewältigung des Strukturwandels in den vorrangig ländlich geprägten deutsch-polnischen / deutsch-tschechischen Grenzregionen sowie zur zukunftsfähigen grenzüberschreitenden Regionalentwicklung im deutsch-polnischen / deutsch-tschechischen Verflechtungsraum insgesamt. Sie ist unerlässlich als Antwort auf die im Zusammenhang der Globalisierung und Migration entstehenden Herausforderungen. Darüber hinaus ist sie ein entscheidender Beitrag zur europäischen Integration. Die deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzregionen stehen beispielhaft für Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kommunikation. Die Bildungsansätze, die in den Grenzregionen entwickelt werden, können Modellcharakter haben auch für andere europäische Regionen, wenn ihre Chancen und Möglichkeiten rechtzeitig erkannt werden.

Aufbauend auf den sich in den zurückliegenden ca. 25 Jahren etablierten grenzüberschreitenden Initiativen und Projekten haben die einzelnen Länder1 verschiedene erfolgversprechende Ansätze dafür entwickelt. Diese Ansätze müssen dringend im Rahmen einer zu erarbeitenden  länderübergreifenden Sprachenpolitik vernetzt und zusammengeführt werden. Dazu ist es notwendig, die bislang von einer zeitlich befristeten Projektförderung abhängigen Bildungsangebote durch eine solide Finanzierung verpflichtend im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge aus den Haushalten der Länder zu verstetigen. Der Fremdsprachenfrühbeginn ist für alle Kinder ein entscheidender Bildungsvorteil in den Grenzregionen. Dieser Bildungsvorteil darf nicht projektabhängig sein.

„Mehrsprachigkeit in Grenzregionen“ hat verschiedene Dimensionen und vielfältige Facetten. Die Situation in den deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzregionen hat sich dabei in den zurückliegenden Jahren stark verändert:

  • Im Zuge der wachsenden grenzüberschreitenden Verflechtung gehören die Nachbarsprachen heute zum Alltag. Deutsch, Polnisch bzw. Tschechisch sind für die Bewohner/innen der Grenzregionen keine fremden Sprachen mehr. Die Akzeptanz für die Notwendigkeit des Nachbarspracherwerbs wächst und die Nachfrage nach Sprachlernangeboten in allen Bildungsphasen steigt. Dieser Nachfrage muss entsprochen werden.
  • Polen bzw. Tschechen bilden die größte Gruppe unter den Migrant/innen in den Grenzlandkreisen von Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Gleichzeitig wächst auch die Zahl von bilingualen Familien. Damit die Integration dieser Familien gelingt, bedarf es bilingualer Bildungsangebote in den Kitas und Schulen.
  • Die wissenschaftlichen Grundlagen für die Förderung des frühen Zweitspracherwerbs und der Mehrsprachigkeit sind hinlänglich bekannt und es werden vielfältige methodische Ansätze zur Umsetzung in der pädagogischen Praxis erprobt. Unter den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen in den Grenzregionen bedarf es der Evaluation und Weiterentwicklung bewährter Instrumente und Methoden früher mehrsprachiger Bildung sowie der Beantwortung neuer wissenschaftlicher Fragen, unter anderem zu relevanten Bildungszielen in den einzelnen Bildungsphasen und zu Umsetzungskonzepten unter Berücksichtigung der spezifischen Möglichkeiten und Bedarfe des Lernorts Grenzregion sowie zu Qualitätskriterien und Anerkennungsinstrumenten für nachbarsprachige Bildung, die nicht nur Sprachniveaus, sondern auch den Erwerb interkultureller Kompetenzen berücksichtigen.
  • Die Durchgängigkeit und Durchlässigkeit von Nachbarsprachlernangeboten von Kita über Schule bis hin zur Hochschule unter den Bedingungen der Vielfalt der Lernbiografien in einer offenen Gesellschaft muss gewährleistet werden. Der Nachbarsprachenfrühbeginn mit bilingualen Angeboten in Kitas und die nahtlose Weiterführung mit in den Stundentafeln der Länder fest verankertem Nachbarsprachunterricht ab der 1. Klasse bis zum Schulabschluss würde Schulabgänger/innen das Erlernen der Nachbarsprachen auf einem hohen funktionalen Niveau ermöglichen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der EU-Sprachenpolitik in den Euroregionen.

Grenzregionen brauchen Erprobungsspielräume und regionalspezifische Bedingungen für die Umsetzung mehrsprachiger Bildungskonzepte. Dazu ist zusätzliches muttersprachliches Personal erforderlich. Damit die Rekrutierung dieses Personals gelingen kann, muss die Anerkennung von Bildungsabschlüssen vereinfacht werden. Darüber hinaus werden Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote benötigt, bei denen die Vermittlung von sprachbezogenen und interkulturellen Kompetenzen im Mittelpunkt steht.

Außerdem ist das Thema der mehrsprachigen Bildung in der Fachausbildung bzw. im Studium von pädagogischem Personal für Kitas und Schulen zu implementieren. Diese Angebote müssen allen Erzieher/innen und Lehrenden, unabhängig von ihrem Einsatz in bilingualen Einrichtungen, zur Verfügung stehen, denn eine mehrsprachige Gesellschaft erfordert bei allen in der Bildung Tätigen eine Einsicht

  • in die Struktur und die Funktion von Sprache,
  • in die Gesetzmäßigkeiten des Sprachenlernens,
  • in die Zusammenhänge von Sprache und Identität
  • sowie interkulturelle Sensibilität.

Es ist an der Zeit, die Erfahrungen aller relevanten Akteure im Bereich nachbarsprachiger Bildung länderübergreifend zusammenzuführen und gemeinsame Arbeitsstrukturen sowie eine gemeinsame Lobby für nachbarsprachige Bildung im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum zu schaffen, um gute Ansätze zu transferieren, zu verstetigen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Dafür sind zwingend erforderlich:

  • eine thematische Arbeitsgruppe für (frühe) nachbarsprachige Bildung im Rahmen der deutsch-polnischen und der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit auf Regierungsebene,
  • ein länderübergreifender und interdisziplinär zusammengesetzter Sprachenrat mit Vertretenden aus Wissenschaft, Verwaltung und Bildungspraxis aller deutsch-polnischen bzw. deutsch-tschechischen Grenzregionen zur fachlichen Begleitung und Politikberatung,
  • bildungsbereichsübergreifende Strategien und Konzepte sowie adäquate, verlässliche Strukturen auf staatlicher Ebene zu deren Umsetzung.

Hierfür fordern die Unterzeichnenden alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu entsprechendem Engagement und Unterstützung auf.“